Nur Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) dürfen in der Kölner Umweltzone fahren. Betroffen von dem Fahrverbot sind alle Fahrzeuge ohne und auch solche mit roter oder gelber Umweltplakette.
Während die Stadt Köln für Fahrzeuge mit keiner oder roter Plakette auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, dürfen Personen- und Lastwagen mit gelber Plakette weiterhin in der Umweltzone fahren, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurde und es nachweislich technisch nicht so nachgerüstet werden kann, dass es eine grüne Umweltplakette bekommt. Weitere Voraussetzungen sind nicht zu erfüllen, die Erteilung einer besonderen Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich.
Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug an einem der P+R-Parkplätze in Köln abstellen und bequem mit Bus oder Bahn in die Innenstadt fahren.
Weitere Informationen zur Umweltzone: www.stadt-koeln.de