+++ Coronavirus: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen usw. ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten ist aber keine touristische Nutzung und daher erlaubt.
Aktuelle Informationen zur Situation in Köln aufgrund der Bemühung um Eindämmung von COVID-19 finden Sie hier: Corona in Köln. +++